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Datenschutzrecht für Privatpersonen

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Beitrag
erstellt am
thalasso

thalasso

(3964 Beiträge)

"Grundsätzlich müssen auch Privatpersonen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen die Datenschutzgrundverordnung beachten."

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/Datenschutzrechtbeachten.php

Beim normalen Versand angeforderter Artikel sollte das kein Problem darstellen, denn der Tauschpartner hat seine Adresse freiwillig zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt. Sofern man die persönlichen Daten nur für den Versand verwendet, hat alles seine Richtigkeit.

Aus meiner Sicht (die nicht juristisch fundiert ist, aber vielleicht weiß da jemand mehr) stellt aber die Benutzung gebrauchter Umschläge und Kartons ein Problem dar, wenn die Anschriften der ursprünglichen Nutzer nicht vollständig entfernt sind.

Das oft praktizierte einfache Überkleben oder Durchstreichen der alten Adressen wird da wohl nicht reichen, weil man diese wieder lesbar machen kann. Andererseits ist es sehr sinnvoll Umschläge und andere Verpackungen wiederzuverwenden, weil das Müll vermeidet und die Umwelt schont.

Sofern Aufkleber verwendet werden, genügt es, diese soweit abzuziehen, dass die Adressen (und Barcodes mit Sendungsnummern) nicht mehr lesbar sind. Bei handbeschrifteten Umschlägen müsste man sicherstellen, dass alle Angaben so geschwärzt sind, dass auch im Gegenlicht die Schrift nicht mehr zu erkennen ist.

Bei sehr großzügig beschrifteten Luftpolsterumschlägen reißt man besser das Papier ab und nutzt die verbleibende Luftpolsterfolie als Verpackungsmaterial.


01.02.2021 12:21:20
stips

stips

(33083 Beiträge)

Theoretisch hast Du sicher recht - praktisch ist mir das aber egal ;) Bisher hat sich keiner beschwert und wo kein Kläger da kein Richter.

Ich könnte einen Passus auf meine TT-HP aufnehmen "Bitte den Tausch nur bestätigen, wenn Du einverstanden bist, dass der von Dir an mich gesendete Umschlag (inkl. Deiner Adresse) weiterverwendet wird."
01.02.2021 12:55:27
scooterlady

scooterlady

(6817 Beiträge)

Sowas stellte sich für mich noch nie als Problem dar, egal auf welcher Plattform.

Ich entferne, was zu entfernen geht. Wenn ich dann Etiketten / Papier drüberklebe, muss das ausreichen.

Ich denke, bei den TP hier ist das gang und gäbe und bereits Gewohnheitsrecht = Usus. Somit...

*Ich Bin Groot!*
01.02.2021 18:52:32
pescalune

pescalune

(16503 Beiträge)

Ich habe mich hier angemeldet um Sachen zu tauschen; dafür muss ich meine Adresse preisgeben; genau wie jede/jeder andere auch. Und solange jeder hier meine Adresse erhält, sobald er was bei mir anfordert, kann ich doch sowieso nicht sicher sein, daß meine Adresse nicht für jemand anderen sichtbar sein kann. Wenn ich hier tauschen wil, muß ich das in Kauf nehmen.
Und solange man meine Adresse auch anderweits rausfinden kann, sehe ich damit meine Privatsphäre nicht angegriffen.
02.02.2021 00:09:21
tigercat666

tigercat666

(200338 Beiträge)

Das größte Problem an der dsgvo ist, das sie vollkommen am realen Leben vorbeigeht und sie trotzdem jeder einhalten muss.
Man darf keine Adressen Dritter weitergeben ( gebrauchte Umschläge mit nicht unkenntlich gemachten Adressen) ohne denjenigen um seine Einwilligung gefragt zu haben.
Macht kein Mensch, stört wohl hier auch niemanden, ist aber trotzdem nicht erlaubt.
02.02.2021 09:38:35
manaty

manaty

(104 Beiträge)

Dieser Datenschutz ist vielleicht gut gemeint aber absolut schlecht oder gar nicht durchdacht.

Solange unsere Einwohnermeldeämter Adressen verkaufen und die Adressen von Menschen in Telefonbüchern (zu finden sogar ohne Namen nur über die Telefonnummer) öffentlich stehen und für jedermann zugänglich sind, braucht sich doch niemand vorzustellen, dass Adressen unter Datenschutz stehen.

Aber wozu sollte das eigentlich gut sein?
In meinen Augen ist das übertrieben und unnötig.

- mir stellt sich die Frage, warum meldet sich jemand bei einer Tauschbörse an wenn ihre/seine Adresse ein Geheimnis bleiben soll?
02.02.2021 11:47:57
manaty

manaty

(104 Beiträge)

Das hört sich an wie:
Wasch mich aber mach mich nicht nass.
02.02.2021 11:52:09
TrueLie

TrueLie

(44291 Beiträge)

*Wasch mich aber mach mich nicht nass.*

genau!

wer hier mitmacht weiß das seine Anschrift gebraucht wird - Umschläge mehrfach zu nutzen ist Umweltschutz

wer anonym sein will - soll sich nicht anmelden!

es gibt ja noch FB und Co. - da kann man sich ja dann *ausziehen* ;O))

02.02.2021 14:33:57
Sternen_Einhorn

Sternen_Einhorn

(416 Beiträge)

Dem Einwohnermeldeamt kann man es untersagen, Adreßdaten weiterzugeben - ebenso seinen Lieferanten. Man muß es halt tun. Man wird dann auf Sperrlisten gesetzt. das heißt, die Adresse ist zwar vorhanden, hat aber einen Sperrvermerk und wird bei entsprechenden Seriendokumenten gar nicht gezogen. So ein großer Adreßaufkäufer, bei dem ich mich beschwerte, hat mir das mal erklärt.

Funktioniert besser als die Robinson-Liste - schon vor den Zeiten der DSGVO. Unerwünschte Werbung ist quasi auf Null zurückgegangen. Man muß aber eine Weile etwas hinterher sein und seine Lieferanten entsprechend erziehen.

Was die Adressen auf x-mal benutzten TT-Umschläge angeht, reiße ich sie nach Möglichkeit ab und schreddere sie, wenn das nicht geht, schwärze ich sie. Seit ich mal einen schmierigen Typen ertappt hab, der im Altpapier rumturnte, um Adressen zu ergattern, bin ich da tatsächlich gänzlich humorfrei. Unsere Müllcontainer sind deshalb inzwischen hinter Schloß und Riegel (Haus mit 36 Parteien).

Was hier durchklingt à la "kümmert mich nicht" finde ich allerdings etwas daneben - bitte nicht gleich steinigen. Die DSGVO ist realitätsfern umgesetzt, das stimmt - aber ein paar Dinge kann man schon selbst machen. Ein Kuvert, von dem man geschätzte 78 Schichten Aufkleber abzieht, ist ja auch wieder leichter und dünner... ;o)
02.02.2021 14:43:24
tanzmaeuschen

tanzmaeuschen

(264 Beiträge)

Als eine, die berufsbedingt mit Datenschutz zu tun hat, kann ich hier vielleicht ein wenig Licht ins Dunkel bringen:

Theoretisch stimmt es, dass Adressdaten zu den sog. personenbezogenen Daten zu zählen sind, und jeder, der diese Daten in irgendeiner Form nutzt oder weitergibt, automatisch zu einem "für die Verarbeitung Verantwortlichen" wird. Damit läge - rein theoretisch - in dem genannten Beispiel ein Datenschutzvorfall vor.

Die Realität sieht aber etwas anders aus: Zum einen hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Post bzw. jedweder Postdienstleister (als Auftragsverarbeiter) die Adressdaten nutzen können muss, ohne dass die Einholung einzelner Einverständniserklärungen nötig ist, denn das wäre ja wirklich weltfremd.

Zum anderen ordnet man alle personenbezogenen Daten in mind. drei verschiedene Schutzkategorien ein, zu der höchsten Kategorie gehören dabei z.B. Gesundheitsdaten o.ä., während Adressdaten zu der untersten Kategorie zählen. Und öffentlich zugängliche Informationen müssen nicht gesondert geschützt werden. Hier gilt die Regel: Wenn ich diese Daten geheimhalten will, darf ich sie nicht öffentlich machen bzw. muss sie pseudonymisieren. Steht meine Adresse im Telefonbuch oder am Türschild, ist sie folglich öffentlich.

Tatsächlich kann es Situationen geben, wo Adressdaten kritisch werden können, z.B. wenn man in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen wurde oder sich anderweitig (z.B. vor Stalkern) schützen muss, für den Normalbürger gilt das in der Regel aber nicht. Deswegen sagt hier auch die DSGVO: Mal bitte die Kirche im Dorf lassen.

In Bezug auf die wiederverwendeten Umschläge heißt das: Wer auf Nummer sicher gehen will, schwärzt alte Adressen ein oder überklebt sie (was auch für den Postversand per se schon sinnvoll sein kann, da Lesegeräte bei zu vielen Angaben überfordert sein können), wer dies aber nicht tut oder mal vergisst, dem kann da nicht so ohne weiteres ein Strick draus gedreht werden. Hier kann man sich immer darauf berufen, dass Adressdaten keiner gesonderten Schutzkategorie angehören, folglich auch kaum "Schaden" damit angerichtet werden kann, der über "lästig sein" hinausgeht.

Wen es interessiert: Unter Art. 4 (I) DSGVO werden die Grundbegriffe ausführlich erklärt, da kann man sich gut einlesen. :o)
02.02.2021 15:22:11
DoubleStar

DoubleStar

(30903 Beiträge)

"Wenn ich diese Daten geheimhalten will, darf ich sie nicht öffentlich machen bzw. muss sie pseudonymisieren. Steht meine Adresse im Telefonbuch oder am Türschild, ist sie folglich öffentlich."


Ich glaube, das bringt es auf den Punkt. Aber eben genauso auch im Umkehrschluss: Wenn eine Adresse nicht im Telefonbuch steht oder sonstwie generell öffentlich einsehbar ist, dann ist sie haltmal nicht öffentlich und unterliegt sehr wohl dem Datenschutz. Pseudonymisieren ist im Postversand offensichtlicherweise keine vernünftige Option. Folglich sind Adressdaten bei der Wiederverwendung gebrauchter Umschläge unkenntlich zu machen oder zu entfernen, das steht eigentlich völlig außer Frage. Was man machen könnte, ist eine Art Widerspruchslösung: Adressdaten werden bei der Wiederverwendung gebrauchter Umschläge vom Datenschutz ausgenommen, außer der Betroffene widerspricht dem ausdrücklich. Das sollte eigentlich fast überall so leicht umsetzbar sein wie hier bei TT.
02.02.2021 21:43:12
scooterlady

scooterlady

(6817 Beiträge)

Nur das es für mich dadurch keinen Sinn macht, wenn ich überall im Netz meine Adressdaten großzügig verteile und dann anfange, ausgerechnet bei der Post pingelig zu werden.

Habe mal ein Buch bei bookl... gekauft. Der Händler brachte es fertig, die Quittungen mit Anschriften von vielen Hermessendungen als Packmaterial reinzupacken. Entsetzt wies ich ihn darauf hin, das das wohl nicht korrekt ist und ich das mit meiner Adresse nicht möchte. Ich ließ das auch in die Bewertung einfließen.

Apropos - mich ärgert es mehr, wenn ich Sendungen von TP bekomme, die keinen Absender tragen.

Anonymer Versand?

Ich entferne Adressen und Absender von Umschlägen, die ich wieder verwende. Sonst kommt die Post durcheinander. Ich überklebe auch, um Post sauber zu versenden. Dafür kaufte ich sogar Etiketten.
02.02.2021 22:18:32
tanzmaeuschen

tanzmaeuschen

(264 Beiträge)

Doublestar, Pseudonymisieren ist im Postversand sehr geläufig bei einigen unserer Nachbarländer, nur eben nicht in Schland. Dort wird dann einfach anstelle des Namens eine Appartmentnummer und die dazugehörige Etage angegeben, die dann auch so auf den Briefkästen stehen. Funktioniert tadellos.
02.02.2021 22:33:21
DoubleStar

DoubleStar

(30903 Beiträge)

Ich meinte mit dem Pseudonymisieren ein vollständiges Pseudonymisieren, nicht nur den Namen. Und das ist im Postversand halt mal keine Option, außer vielleicht man registriert sich bei einer Packstation unter falschem Namen. Was zum einen unpraktisch ist, wenn man andauernd dorthin muss, und zum anderen wahrscheinlich auch gar nicht erlaubt, könnte ich mir vorstellen. Das, was du ansprichst, also ein Weglassen des Namens, wäre m.E. nur teilweise eine Lösung. Denn die Anschrift hat ein Spammer z.B. dann halt trotzdem, und kann einem seinen Werbemüll zuschicken. Jede Form der Belästigung, bei der es nicht darauf ankommt, dass der Täter weiß, wie man heißt, sondern nur darauf, wo man wohnt, wäre genauso möglich wie ohne Pseudonymisierung.
03.02.2021 15:51:33
bejowi

bejowi

(3266 Beiträge)

Habe gerade einen Umschlag “gesäubert“
Auf dem war der TT-Adressausdruck mit Klebeband befestigt. Ging ohne Probleme ab, nur ein paar Reste vom Klebeband blieben über. Darunter kamen dann allerdings die Adressen der vorherigen Nutzer zum Vorschein. Konnte sehen dass Susanne X. etwas an Stefanie Y. geschickt hatte. Stefanie Y. hat dann den Umschlag an mich weiter gesendet.

Ich gehe also davon aus das es Stefanie nichts ausmacht wenn ihre Adresse lesbar bleibt, aber hat sie Susanne auch gefragt ob es OK ist? Absender-Adresse von Susanne war übrigens als leicht entfernbarer Aufkleber.
Warum war der noch drauf? Ist es wirklich sooo schwierig ein wenig sorgfältig mit Daten Anderer umzugehen?
04.02.2021 17:36:55
thalasso

thalasso

(3964 Beiträge)

Ich empfehle die Verwendung von Aufklebern für Absender und Adresse. Die kann man meist ohne große Mühe ablösen und halten trotzdem besser als manche Klebestreifenorgie. Nach der Entfernung der Aufkleber können Umschläge in vielen Fällen wiederverwendet werden und es werden keine Daten Unbeteiligter weitergegeben.

Das Drucken von Aufklebern hat noch weitere Vorteile. Man kann die Schrift lesen. Gerade heute habe ich einen handschriftlich kaum lesbar beschrifteten Umschlag bekommen, den die Post mit einem Aufkleber "ersatzweise ermittelte Anschrift" lesbar gemacht hatte. Das hätte auch schief gehen können. Der Absender ist vermutlich Medizinstudent. Bei fertigen Ärzten kann man bekanntlich die Handschrift gar nicht mehr lesen. :-)

06.02.2021 13:24:21
scooterlady

scooterlady

(6817 Beiträge)

Nun habe ich auch einen "Hyroglyphenstempel". Normale Adressen, wenn nicht dick draufgeschrieben, lassen sich prima überstempeln damit. Dann klebe ich einen Adress- oder Absenderaufkleber drüber.

Ich kann auch die Adressen mit einem (scharfen) Cuttermesser gut entfernen, die extra auf Papier und dann nur mit Klebefilm verklebt werden. Da ritze ich vorsichtig ein und gehe mit dem Messer drunter. Klappt in vielen Fällen sehr gut. Wer sich traut... ;-)
11.02.2021 23:59:13
Finchen29

Finchen29

(1498 Beiträge)

Alte Adresse abmachen... fertig.
Was ne Diskussion.. hmm
12.02.2021 01:01:42
scooterlady

scooterlady

(6817 Beiträge)

Du kannst die nicht immer abmachen, wenn sie groß draufgeschrieben sind. Und ja, ich respektiere es, wenn Manche das störend finden. Ich bekam schon Umschläge mit vier Mal drübergeklebten Papierzetteln (lediglich mit Tesa an den Rändern verklebt), wo unter jeder Schicht die Adressen - Absender und Empfänger, deutlich lesbar waren und nicht "abgemacht". Das kommt sogar sehr sehr oft hier vor. Nur weil eben so viele TP einfach sehr bequem sind und da nichts "abmachen". Meine Tochter fragte mich vor Kurzem, weshalb ich mir die "viele Arbeit" mache und alles entferne! :-/
12.02.2021 01:58:52
DoubleStar

DoubleStar

(30903 Beiträge)

Wie schon gesagt, das Einfachste wäre eine Art Widerspruchslösung: Wenn man jemandem etwas schickt und nicht will, dass die eigene Anschrift bei eventueller Wiederverwendung des Umschlags weiter gereicht wird, teilt man es ihm halt einfach mit. Hier bei TT könnte man z.B. bei der Annahme des Tauschvorgangs noch eine Abfrage einbauen, ob man auf der Unkenntlichmachung seiner Adresse auf dem Umschlag besteht oder nicht. Meinetwegen mit voreingestelltem Haken bei Ja.
12.02.2021 13:32:48
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