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Datenschutzrecht für Privatpersonen

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Beitrag
erstellt am
thalasso

thalasso

(3962 Beiträge)

Eine solche Widerspruchslösung ist mit geltendem Recht nicht vereinbar. Datenschutz ist nicht verhandelbar. Wenn das anders wäre, hätten Branchenriesen wie Amazon längst eine solche generelle Verzichtserklärung gegen irgendeinen Bonus angeboten. Daten für Glasperlen. Genau das war der Grund für die Verschärfung des Datenschutzrechtes.

Adresse unkenntlich machen oder Umschlag recyceln, anders geht es nicht.
12.02.2021 14:11:20
kingsize

kingsize

(15997 Beiträge)

anders geht es nicht.

? nanana, da läßt sich doch aber bestimmt noch ein Weg drumrum finden :-) Wie wärs, die Adressdaten mit Tinte drucken die sich selbst nach einiger Zeit auslöscht? Daswäre dann auch ein Anriez für die Post mal ein bißchen Tempo mit der Auslieferung zu machen :-)))
12.02.2021 14:43:26
DoubleStar

DoubleStar

(30903 Beiträge)

"Eine solche Widerspruchslösung ist mit geltendem Recht nicht vereinbar."

Das glaube ich dir aufs Wort. Aber Gesetze lassen sich ändern, und Datenschutz lässt sich übertreiben.


"Datenschutz ist nicht verhandelbar."

Na ja. Es gibt sicher so eine Art nicht verhandelbaren gesetzlichen Mindest-Datenschutz, aber das war's dann schon. Jeder, der sich z.B. mal etwas in die AGB seines Smartphones vertieft, kann sehen, dass es da bei einigen vorinstallierten Apps mit Datenschutz nicht allzu weit her ist. Beim einen mehr, beim anderen weniger. Von diversen Online-Plattformen mal ganz zu schweigen. Oder Google. Der Kunde verzichtet online freiwillig auf sehr viel Datenschutz. Wieso sollte er das nicht auch postalisch zumindest ein bisschen dürfen?
12.02.2021 16:40:02
DoubleStar

DoubleStar

(30903 Beiträge)

"Wie wärs, die Adressdaten mit Tinte drucken die sich selbst nach einiger Zeit auslöscht? Daswäre dann auch ein Anriez für die Post mal ein bißchen Tempo mit der Auslieferung zu machen :-)))"

Grundsätzlich natürlich ein sehr guter Gedanke. De facto wird das aber freilich nach hinten losgehen und man bekommt dann halt einfach keine Post mehr.
😀
12.02.2021 16:43:18
tanzmaeuschen

tanzmaeuschen

(264 Beiträge)

Es braucht keine Widerspruchslösung, ist alles in der DSGVO und dem BDSG geregelt. Was nicht über die Schutzbedarfsklasse 1 hinausgeht, fällt zwar natürlich auch unter das Datenschutzrecht, muss aber nicht besonders "geschützt" werden, da es sich um per se unkritische Daten handelt.

Ganz einfach, und gesetzlich bereits geregelt. Muss man nicht kompliziert machen. :o)
14.02.2021 12:23:26
scooterlady

scooterlady

(6817 Beiträge)

Supi - Alles bleibt, wie es ist. :-)
14.02.2021 14:44:21
tanzmaeuschen

tanzmaeuschen

(264 Beiträge)

Zumindest beim Postversand. Da hat der Gesetzgeber entschieden, dass Adress- (und übrigens auch E-Mail-) Daten keine kritischen Daten sind.
14.02.2021 14:47:52
DoubleStar

DoubleStar

(30903 Beiträge)

Und das gilt auch für die Absenderanschrift des Erstversenders, welcher mit dem Versand des wieder verwendeten Umschlag gar nichts mehr zu tun hat? Kann ich mir nur schwer vorstellen.
14.02.2021 16:12:13
tanzmaeuschen

tanzmaeuschen

(264 Beiträge)

Ist aber so. Wird Dir auch jeder andere Datenschutzbeauftragte so bestätigen.

Natürlich würde ich trotzdem dazu raten, auch im privaten Sektor die Fremddaten zu entfernen.
14.02.2021 16:28:43
janarobi

janarobi

(22989 Beiträge)

Ich krieg Kopfkino:
Ich stell mir vor, dass irgendein Honk koppheister in der blauen Tonne steckt und Absender von den Umschlagen scannt, die er unkompliziert anderweitig bekommen kann. Nee, wirklich....
15.02.2021 13:19:26
DoubleStar

DoubleStar

(30903 Beiträge)

Adressen-Containern? Würde mich zwar nicht wundern, wenn's so etwas tatsächlich gibt, aber wenn du damit andeuten willst, es gäbe beim Datenschutz wichtigere Baustellen als den Umgang mit wiederverwendeten Umschlägen, dann wird dir vermutlich niemand widersprechen.
😀
15.02.2021 15:56:52
thalasso

thalasso

(3962 Beiträge)

Ich habe heute eine Sendung erhalten, auf der die alte Anschrift mit einem durchsichtigen (!) Aufkleber überklebt war. Die war besser zu lesen als die neue Anschrift. Erstaunlicherweise hat die Post das korrekt interpretiert. Hier spricht nicht nur der Datenschutz für mehr Sorgfalt.
19.02.2021 12:13:09
javaline

javaline

(13744 Beiträge)

„dass irgendein Honk koppheister in der blauen Tonne steckt und Absender von den Umschlagen scannt,“

Klar, das neue Flaschensammeln. ;-) Wo kann man denn dann die vielen gesammelten Adressen verkloppen.
19.02.2021 12:58:10
scooterlady

scooterlady

(6817 Beiträge)

Vielleicht in die Flaschenautomaten stecken und Bon rausziehen? *gg*
19.02.2021 13:23:13
janarobi

janarobi

(22989 Beiträge)

Gegen Tix vertauschen???
19.02.2021 14:13:53
sistor

sistor

(154 Beiträge)


Ich habe beruflich mit dem Thema zu tun.
Deshalb sorry, aber es wird soviel Schwachsinn über die DSGVO verbreitet. Leider auch von öffentlichen Stellen, Datenschützern, .... Es ist nicht übertrieben anzunehmen, dass sich da einige Herrschaften profilieren wollen.

Für Privatpersonen ist maßgeblich, ob man wirtschaftliche Interessen damit verfolgt. Muss jetzt jeder für sich entscheiden, ob man auf TT tauscht, um Gewinn zu erzielen. Dann müsste man dass auch steuerlich anmelden.

Und veröffentlichen (Internet,...) darf man die Adressen natürlich nicht.

Diese Diskussion ist so künstlich und sachfremd wie die, dass auf Klingelschildern wegen DSGVO keine Namen mehr stehen dürfen.
04.03.2021 07:05:13
bibteam7

bibteam7

(2474 Beiträge)

@tanzmäeuschen und sistor: Danke für eure sachlichen Beiträge in diesem Thread!! Schön,wenn sich hier auch Leute vom Fach äußern. Ich denke auch, man kann alles übertreiben, man sollte die Kirche im Dorf lassen.
04.03.2021 07:59:25
scooterlady

scooterlady

(6817 Beiträge)

Nun, dann kann der Thread doch ins Nirwana entschwinden! :-)))
04.03.2021 08:07:50
tanzmaeuschen

tanzmaeuschen

(264 Beiträge)

Na, bevor der Thread im Nirvana endet, doch nochmal der Hinweis:

Datenschutzrecht hat nichts damit zu tun, welche Interessen man verfolgt. Das wäre ja noch schöner. Wenn es beispielsweise ein generelles Parkverbot gibt, dann darf da ja auch prinzipiell kein Auto stehen, ganz egal, ob es nun privat oder geschäftlich genutzt wird. Hier wie natürlich auch im Datenschutz gilt: Gleiches Recht für alle.

Und inwiefern man reine Datennutzung steuerlich geltend machen kann, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Eine Gewinnerzielungsabsicht hat doch nicht zwingend etwas mit Datennutzung zu tun?! Wenn ich einen Laden betreibe und direkt Waren gegen Bares verkaufe, benötige ich von dem Kunden, der vor mir steht, überhaupt keine Daten, und mache trotzdem Gewinn. Wo soll denn da ein zwingender Zusammenhang bestehen?

Es geht hier auch nicht ums Internet, sondern um benutzte Briefumschläge mit Fremddaten drauf. Meine Aussage war lediglich, wenn ich meine EIGENEN Daten öffentlich mache (wo und wie auch immer), dann sind sie eben nicht mehr besonders geschützt.

Übrigens wurde die Diskussion mit den Klingelschildern nicht von den "Herrschaft profilierenden Datenschützern" (diese Stichelei war offensichtlich gegen mich gerichtet, danke dafür) vorangetrieben, sondern von Privatpersonen, die im vorauseilenden Gehorsam irgendwas dazugedichtet haben. Es waren vielmehr Datenschützer, die darauf hingewiesen haben, dass ein solches Vorgehen vollkommen übertrieben und auch rechtlich unnötig ist.

Ich finde die Frage nach Datenschutzrecht für Privatpersonen auch keineswegs "sachfremd", es ist eine sehr relevante Frage, über die man sich auch mal austauschen darf. Wer daran kein Interesse hat, muss ja auch nichts beitragen.

So, jetzt darf der Thread von mir aus entschwinden *micdrop*. :o)
06.03.2021 17:30:13
sistor

sistor

(154 Beiträge)

Liebes Tanzmäuschen,
jetzt muss ich doch noch mal schreiben. Ich will hier keine Privatfehde eröffnen, aber ganz kurz richtig stellen.

Denn ich weiß ja nicht, warum Du so einiges in meine Sätze hinein interpretierst.
Vielleicht hilft es Dir, etwas genauer und aufmerksamer zu lesen. :)

Ich habe nirgendwo geschrieben, das man Datennutzung steuerlich geltend machen kann. Wie kommst Du darauf?

Das mit den Klingelschildern ging sehr wohl von übereifrigen Datenschützern aus der Immobilienbranche (nicht von Privatpersonen) aus und wurde dann von kundigen und vernünftigen Datenschützern richtig gestellt.

Und wie kommst Du darauf, dass ich gegen Dich stichle? Du warst mir bis eben gar kein Begriff.

Nebenbei: Ich arbeite in einem SW-Unternehmen, in dem hochsensible personenbezogene Daten verarbeitet werden. Und beschäftige mich dabei sehr intensiv mit der DSGVO und Datenschutzzertifizierungen. Und glaube mir: Die dümmsten und peinlichsten Anfragen und Forderungen kommen von den nach Eigenaussage "gründlich ausgebildeten und hochqualifizierten" Datenschutzbeauftragten unserer Kunden.

Nun ist aber gut.


07.03.2021 13:23:15
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