Die Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen in der Bundeswehr - Erläuterungen zum Soldatenbeteiligungsgesetz
Autor:
                            
                          Verlag:
                            Walhalla und Praetoria
                          Jahr:
                            2012
                          Seitenzahl:
                            872
                          ISBN:
                            9783802962493
                          Medium:
                            Hardcover
                          Sprache:
                            Deutsch
                          Zustandsbeschreibung
                  Neuwertig
                  Artikelbeschreibung
                  7. Auflage
Die Beteiligungsrechte der Soldaten (Personalvertretungen und Vertrauenspersonen) sind im Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) zusammengefasst.
Zielsetzung des SBG ist, die Beteiligungsrechte als einen wichtigen Eckstein der Inneren Führung spürbar zu stärken.
Das bewährte Standardwerk bietet zuverlässige und zugleich professionelle Information aus erster Hand; es lotet Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung aus und weist auf verborgene Reserven hin.
Dieser Kommentar zum SBG gehört zum notwendigen Geschäftsbedarf, der jeder Vertrauensperson nach § 6 Abs. 4 SBG durch die Dienststelle bereit gestellt werden muss:
"Auch im Sinne einer 'Waffengleichheit' ist es unverzichtbar, dass sich die Vertrauensperson ohne größeren Aufwand dieselbe Kenntnis über die Rechtslage in einem bestimmten Fall verschaffen kann wie der Disziplinarvorgesetzte." Truppendienstgericht Nord, Beschluss vom 16.06.1998 - N 9 AV 2/98, in NZWehrr 1999, 172
                  Die Beteiligungsrechte der Soldaten (Personalvertretungen und Vertrauenspersonen) sind im Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) zusammengefasst.
Zielsetzung des SBG ist, die Beteiligungsrechte als einen wichtigen Eckstein der Inneren Führung spürbar zu stärken.
Das bewährte Standardwerk bietet zuverlässige und zugleich professionelle Information aus erster Hand; es lotet Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung aus und weist auf verborgene Reserven hin.
Dieser Kommentar zum SBG gehört zum notwendigen Geschäftsbedarf, der jeder Vertrauensperson nach § 6 Abs. 4 SBG durch die Dienststelle bereit gestellt werden muss:
"Auch im Sinne einer 'Waffengleichheit' ist es unverzichtbar, dass sich die Vertrauensperson ohne größeren Aufwand dieselbe Kenntnis über die Rechtslage in einem bestimmten Fall verschaffen kann wie der Disziplinarvorgesetzte." Truppendienstgericht Nord, Beschluss vom 16.06.1998 - N 9 AV 2/98, in NZWehrr 1999, 172
Schlagworte
                  Bundeswehr, Vertrauensperson, Beteiligungsrecht
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