Das Tauschticket-Forum
Hier können Sie mit anderen Mitgliedern diskutieren, Fragen zu Tauschticket stellen, auf Ihre angebotenen Artikel aufmerksam machen und natürlich andere Mitglieder kennen lernen. Bitte beachten Sie dabei die Regularien unseres Forums.
Suche im Forum
Übersicht
Kann man eine Bewertung löschen lassen?
Beitrag
erstellt am
Mitglied gelöscht
Huhu!
In den Frage und Antworten steht nein...
Geht das wirklich nicht auch wenn es total ungerechtfertigt war?
Mir hat ein TP eine 1 Stern Bewertung gegeben trotzdem das Teil der Beschreibung entsprach (steht auch in der Bewertung drin) bloß weil die Post es 1 Tag nach Ablauf der Tauschfrist geliefert hat? (Hab es in der Tauschfrist abgeschickt und hatte Kontakt zum TP und auch mitgeteilt wann verschickt wurde etc.)
Dennoch bekam ich nur 1 Stern von einem noch relativ unerfahrenen TP... :(
LG
Svenja
In den Frage und Antworten steht nein...
Geht das wirklich nicht auch wenn es total ungerechtfertigt war?
Mir hat ein TP eine 1 Stern Bewertung gegeben trotzdem das Teil der Beschreibung entsprach (steht auch in der Bewertung drin) bloß weil die Post es 1 Tag nach Ablauf der Tauschfrist geliefert hat? (Hab es in der Tauschfrist abgeschickt und hatte Kontakt zum TP und auch mitgeteilt wann verschickt wurde etc.)
Dennoch bekam ich nur 1 Stern von einem noch relativ unerfahrenen TP... :(
LG
Svenja
24.01.2014 13:18:37
(4010 Beiträge)
TT hält sich da komplett raus, wenn man nicht gerade böse beleidigt wird. Die können ja nicht wissen, wer im Recht ist.
Leider gibt es immer wieder Leute, die wenn sie können, jemandem gerne mal kräftig eine reinwürgen.
Leider gibt es immer wieder Leute, die wenn sie können, jemandem gerne mal kräftig eine reinwürgen.
24.01.2014 13:51:48
(19664 Beiträge)
Bevor man sich zu einer empört-pampigen Gegenbewertung hinreißen läßt, sollte man die Sache immer überschlafen. Und dann sachlich und ruhig gegenbewerten:
"Artikel kam leider erst nach 15 Tagen an, obwohl in der Frist verschickt. Tut mir sehr leid, dass Sie warten mußten."
Fertig, sonst nichts. Dann hätte sich jeder gedacht:"Holla, wegen einem Tag gleich soviel Abzug? Arme Cessa! Der Tp spinnt wohl"
Jetzt denkt man: "Puh, was ist da bloß gelaufen, ich will es gar nicht wissen, wenn die sich gegenseitig so angiften, da tausche ich bei keinem der beiden gern, wer weiß, was da los war!" :-(
Ein Eigentor nennt man solche Gegenbewertungen. Drohungen wie "Beschwerde wegen dieser Bewertung läuft!" sind lächerlich, jeder (?) hier weiß eigentlich, dass es keine Löschungen gibt und Beschwerden sinnlos sind :-)
Also ruhig Blut, das nächste mal und viel Spaß weiterhin!
"Artikel kam leider erst nach 15 Tagen an, obwohl in der Frist verschickt. Tut mir sehr leid, dass Sie warten mußten."
Fertig, sonst nichts. Dann hätte sich jeder gedacht:"Holla, wegen einem Tag gleich soviel Abzug? Arme Cessa! Der Tp spinnt wohl"
Jetzt denkt man: "Puh, was ist da bloß gelaufen, ich will es gar nicht wissen, wenn die sich gegenseitig so angiften, da tausche ich bei keinem der beiden gern, wer weiß, was da los war!" :-(
Ein Eigentor nennt man solche Gegenbewertungen. Drohungen wie "Beschwerde wegen dieser Bewertung läuft!" sind lächerlich, jeder (?) hier weiß eigentlich, dass es keine Löschungen gibt und Beschwerden sinnlos sind :-)
Also ruhig Blut, das nächste mal und viel Spaß weiterhin!
24.01.2014 16:27:15
(34005 Beiträge)
Ginge das, hätte TT ziemlich viel zu tun - und das bloß, weil man es beispielsweise mit Vollpfosten zu tun hat. Oder schlichtweg mit Unerfahrenen. Das fangen die sich nicht erst an.
Weiterhin frohes Tauschen und: gräm dich nicht. :-)
Weiterhin frohes Tauschen und: gräm dich nicht. :-)
24.01.2014 19:41:07
(29467 Beiträge)
"In den Frage und Antworten steht nein...
Geht das wirklich nicht auch wenn es total ungerechtfertigt war? "
Wenn da nein steht, kannst du von der Richtigkeit der Aussage ausgehen. Eine Ausnahme gibt es: Wenn die Bewertung eine Beleidigung enthält.
Geht das wirklich nicht auch wenn es total ungerechtfertigt war? "
Wenn da nein steht, kannst du von der Richtigkeit der Aussage ausgehen. Eine Ausnahme gibt es: Wenn die Bewertung eine Beleidigung enthält.
24.01.2014 20:18:08


