Autor:
Verlag:
Vahlen Verlag
Jahr:
1998
Seitenzahl:
300
ISBN:
9783800623686
Medium:
Hardcover
Sprache:
Deutsch
Zustandsbeschreibung
Guter Zustand!
Artikelbeschreibung
Öffentliches Recht (Gebundene Ausgabe)
von Hans Arndt
# Gebundene Ausgabe: 299 Seiten
# Verlag: Vahlen Verlag; Auflage: 12., überarb. A. (1998)
# ISBN-10: 3800623684
# ISBN-13: 978-3800623686
Kurzbeschreibung
Dieses Studienbuch vermittelt vor allem den Studenten der Wirtschaftswissenschaften die Grundzüge des öffentlichen Rechts. Zahlreiche plastische Beispiele und Übungsfälle fördern das Verständnis der Probleme und verdeutlichen die Relevanz des öffentlichen Rechts für die Wirtschaftspraxis.
Vorwort
Vorwort zur 11. Auflage
Die vorliegende Auflage gab Gelegenheit, Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung auf den neuesten Stand zu bringen. Dabei blieb die bisher erfolgreiche Konzeption und ihre Zielsetzung unangetastet. Die Verfasser hoffen, sich damit weiter dem Ideal einer Darstellung des öffentlichen Rechts für Wirtschaftswissenschaftler, die alles Wesentliche, aber kaum Überflüssiges enthält, angenähert zu haben.
Auch weiterhin sind wir für Anregungen stets dankbar.
Dieses Buch soll Studenten der Wirtschaftswissenschaften den Zugang zum Öffentlichen Recht erleichtern. Denjenigen, die nach bestandener Vorprüfung keine weitere Beschäftigung mit dieser Disziplin im Sinn haben, wird der vermittelte Lehrstoff im wesentlichen genügen. Angesichts der Vagheit der Materie "Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften" mag es allerdings sein, daß der eine oder andere Dozent Schwerpunkte anders legt oder ein zusätzliches Teilgebiet, z. B. Energielieferungsrecht oder Grundzüge des Polizeirechts, behandelt. Im allgemeinen dürfte freilich der hier gebotene Lehrstoff für Ökonomen ausreichen; denn Öffentliches Recht ist kein Kernfach des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums. Der Wirtschaftswissenschaftler soll vor allem mit den Grundzügen des Öffentlichen Rechts vertraut sein, die ihm später auch in seinem Beruf von Nutzen sein können. Er soll nicht zu einem "Schmalspurjuristen" ausgebildet, wohl aber in die Lage versetzt werden, für die spätere Praxis typische Fragen, die einen öffentlich-rechtlichen Bezug aufweisen, zu erkennen und zu beantworten. Die juristische Bildung und Ausbildung soll den Ökonomen befähigen, rechtliche Alltagsprobleme seiner Praxis selbständig zu beurteilen. Er sollte dabei auch erkennen lernen, welche rechtlichen Aspekte er selbst übersehen kann und wo er die Hilfe eines Volljuristen benötigt. Am Rande sei vermerkt, daß umgekehrt auch der Jurist wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse für sein Studium und meist auch für den späteren Beruf braucht, aber auch er wissen muß, wann er sich der Hilfe eines Ökonomen zu bedienen hat.
Wer allerdings in der Hauptprüfung Öffentliches Recht als Wahlfach belegt, muß zu weiteren, vertiefenden Lehrbüchern greifen. Von diesen Kandidaten wird ein Wissensstand verlangt, der mindestens dem eines Jurastudenten nach erfolgreicher Absolvierung einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene entspricht. Ihm darf daher ein intensiver Umgang mit für Juristen geschriebener Lehrbuchliteratur nicht erspart bleiben.
Die Autoren hoffen, den Gefahren willkürlicher Stoffauswahl und der Oberflächlichkeit entronnen zu sein. Einige Materien, wie beispielsweise das Stabilitätsgesetz und das Bundesbankgesetz, überschneiden sich mit wirtschaftswissenschaftlichen Vorlesungen. Die Darstellung hat sich hier, ohne dem Gesetzesinhalt und Zweck allzu breiten Raum zu widmen, im wesentlichen auf rechtlich relevante Fragestellungen beschränkt. Es ist selbstverständlich, daß im Rahmen dieses Buches auch anderweitig eine mitunter verkürzte Problemsicht unumgänglich war. Um nicht den falschen Eindruck aufkommen zu lassen, wie einfach doch die Dinge seien, wurden deshalb die Übungsfälle nicht lediglich als repetierende, sondern auch als weiterführende konzipiert. Dadurch vermindert sich zwar das individuelle Erfolgserlebnis, in gleichem Maße aber vergrößert sich die notwendige Einsicht, über mehr als Grundkenntnisse nicht zu verfügen.
von Hans Arndt
# Gebundene Ausgabe: 299 Seiten
# Verlag: Vahlen Verlag; Auflage: 12., überarb. A. (1998)
# ISBN-10: 3800623684
# ISBN-13: 978-3800623686
Kurzbeschreibung
Dieses Studienbuch vermittelt vor allem den Studenten der Wirtschaftswissenschaften die Grundzüge des öffentlichen Rechts. Zahlreiche plastische Beispiele und Übungsfälle fördern das Verständnis der Probleme und verdeutlichen die Relevanz des öffentlichen Rechts für die Wirtschaftspraxis.
Vorwort
Vorwort zur 11. Auflage
Die vorliegende Auflage gab Gelegenheit, Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung auf den neuesten Stand zu bringen. Dabei blieb die bisher erfolgreiche Konzeption und ihre Zielsetzung unangetastet. Die Verfasser hoffen, sich damit weiter dem Ideal einer Darstellung des öffentlichen Rechts für Wirtschaftswissenschaftler, die alles Wesentliche, aber kaum Überflüssiges enthält, angenähert zu haben.
Auch weiterhin sind wir für Anregungen stets dankbar.
Dieses Buch soll Studenten der Wirtschaftswissenschaften den Zugang zum Öffentlichen Recht erleichtern. Denjenigen, die nach bestandener Vorprüfung keine weitere Beschäftigung mit dieser Disziplin im Sinn haben, wird der vermittelte Lehrstoff im wesentlichen genügen. Angesichts der Vagheit der Materie "Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften" mag es allerdings sein, daß der eine oder andere Dozent Schwerpunkte anders legt oder ein zusätzliches Teilgebiet, z. B. Energielieferungsrecht oder Grundzüge des Polizeirechts, behandelt. Im allgemeinen dürfte freilich der hier gebotene Lehrstoff für Ökonomen ausreichen; denn Öffentliches Recht ist kein Kernfach des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums. Der Wirtschaftswissenschaftler soll vor allem mit den Grundzügen des Öffentlichen Rechts vertraut sein, die ihm später auch in seinem Beruf von Nutzen sein können. Er soll nicht zu einem "Schmalspurjuristen" ausgebildet, wohl aber in die Lage versetzt werden, für die spätere Praxis typische Fragen, die einen öffentlich-rechtlichen Bezug aufweisen, zu erkennen und zu beantworten. Die juristische Bildung und Ausbildung soll den Ökonomen befähigen, rechtliche Alltagsprobleme seiner Praxis selbständig zu beurteilen. Er sollte dabei auch erkennen lernen, welche rechtlichen Aspekte er selbst übersehen kann und wo er die Hilfe eines Volljuristen benötigt. Am Rande sei vermerkt, daß umgekehrt auch der Jurist wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse für sein Studium und meist auch für den späteren Beruf braucht, aber auch er wissen muß, wann er sich der Hilfe eines Ökonomen zu bedienen hat.
Wer allerdings in der Hauptprüfung Öffentliches Recht als Wahlfach belegt, muß zu weiteren, vertiefenden Lehrbüchern greifen. Von diesen Kandidaten wird ein Wissensstand verlangt, der mindestens dem eines Jurastudenten nach erfolgreicher Absolvierung einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene entspricht. Ihm darf daher ein intensiver Umgang mit für Juristen geschriebener Lehrbuchliteratur nicht erspart bleiben.
Die Autoren hoffen, den Gefahren willkürlicher Stoffauswahl und der Oberflächlichkeit entronnen zu sein. Einige Materien, wie beispielsweise das Stabilitätsgesetz und das Bundesbankgesetz, überschneiden sich mit wirtschaftswissenschaftlichen Vorlesungen. Die Darstellung hat sich hier, ohne dem Gesetzesinhalt und Zweck allzu breiten Raum zu widmen, im wesentlichen auf rechtlich relevante Fragestellungen beschränkt. Es ist selbstverständlich, daß im Rahmen dieses Buches auch anderweitig eine mitunter verkürzte Problemsicht unumgänglich war. Um nicht den falschen Eindruck aufkommen zu lassen, wie einfach doch die Dinge seien, wurden deshalb die Übungsfälle nicht lediglich als repetierende, sondern auch als weiterführende konzipiert. Dadurch vermindert sich zwar das individuelle Erfolgserlebnis, in gleichem Maße aber vergrößert sich die notwendige Einsicht, über mehr als Grundkenntnisse nicht zu verfügen.
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Sabine Rückert
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