Autor:
DIHT
Verlag:
DIHT
Jahr:
1990
Medium:
Taschenbuch
Sprache:
Deutsch
Zustandsbeschreibung
Das Eine war sehr oft in Gebrauch ist aber noch gut lesbar; das Ander in gutem Zustand
Artikelbeschreibung
Unterrichtung im Gastgewerbe
Wer ein Hotel, Restaurant, Bistro oder eine Gaststätte betreiben wollte, benötigte hierfür bisher eine Gaststättenerlaubnis. Seit dem 1. Juli 2005 ist diese nur noch dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken.
Die für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt/ Gewerbeabteilung. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, dürfen Sie mit Ihrer Gewerbetätigkeit beginnen.
Nachweis der fachlichen Eignung
Für die Erteilung der Konzession ist es u. a. notwendig, Ihre fachliche Eignung nachzuweisen (weitere Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt Existenzgründung im Gastgewerbe). In der Regel können Sie Ihre fachliche Eignung durch die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz nachweisen.
Inhalte der Unterrichtung
Die Unterrichtung vermittelt Ihnen in Grundzügen Kenntnisse einer gastgewerblichen Tätigkeit. Sie erstreckt sich über die Inhalte der Hygienevorschriften einschließlich des Infektionsschutzgesetzes und des Lebensmittelrechtes. Thematisiert werden weiterhin Jugend- und Lärmschutz sowie Gaststätten- und Sperrzeitverordnung.
Wer ein Hotel, Restaurant, Bistro oder eine Gaststätte betreiben wollte, benötigte hierfür bisher eine Gaststättenerlaubnis. Seit dem 1. Juli 2005 ist diese nur noch dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken.
Die für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt/ Gewerbeabteilung. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, dürfen Sie mit Ihrer Gewerbetätigkeit beginnen.
Nachweis der fachlichen Eignung
Für die Erteilung der Konzession ist es u. a. notwendig, Ihre fachliche Eignung nachzuweisen (weitere Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt Existenzgründung im Gastgewerbe). In der Regel können Sie Ihre fachliche Eignung durch die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz nachweisen.
Inhalte der Unterrichtung
Die Unterrichtung vermittelt Ihnen in Grundzügen Kenntnisse einer gastgewerblichen Tätigkeit. Sie erstreckt sich über die Inhalte der Hygienevorschriften einschließlich des Infektionsschutzgesetzes und des Lebensmittelrechtes. Thematisiert werden weiterhin Jugend- und Lärmschutz sowie Gaststätten- und Sperrzeitverordnung.
Schlagworte
Unterrichtung im Gaststättengewerbe, DIHT
Kategorie
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