DIE TAUSCHBÖRSE

Das Tauschticket-Forum

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Fälle der Tauschgarantie

 
Beitrag
erstellt am
vecha

vecha

(62125 Beiträge)

Ich habe vor einiger Zeit ja mal nachgefragt beim System anhand von ein paar Beispielen.
Generell entscheiden sie immer von Fall zu Fall.

Beispiel 1)
Ich habe Schuhe ertauscht, Größe 42. Geschickt wurden Schuhe in Größe 38. Der
Tauschpartner ist zu keiner Einigung bereit. Darf man mit 0 Sternen bewerten?
Antwort: Nicht erstattungsfähig

Beispiel 2)
Ich habe ein Buch ertauscht und bekomme eine Musik-CD. Völlig anderer Artikel.
Keine Einigung mit dem Tauschpartner möglich. Darf man mit 0 Sternen bewerten?
Antwort: Erstattungsfähig, wenn keine Einigung möglich

Beispiel 3)
Gibt es von ihrer Seite eine generelle Aussage: "Es ist ETWAS angekommen, der
Tausch ist nicht Fehlgeschlagen und muss mit mindestens 1 Stern bewertet werden"
Sprich, die Tauschgarantie greift nur, wenn gar nichts ankommt, bei Postverlust,
aber wenn irgendwas ankommt, und sei es ein Hut statt einer DVD, dann greift sie
nicht?
Antwort: Keine generelle Aussage möglich (siehe Antwort zu Punkt 2)
13.02.2019 12:54:08
hugenotte

Mitglied gelöscht

 

Die Logik dieser "Entscheidungen" will sich mir nicht erschließen *grübel*
14.02.2019 07:10:26
LoopingLoui

LoopingLoui

(822 Beiträge)

Man weiß es nicht.
14.02.2019 12:54:13
stips

stips

(33527 Beiträge)

Ich vermute mal, die Unklarheit ist gewünscht, damit man im Einzelfall kulant sein kann. Finde ich OK.

So wie ich es verstehe, gilt die Tauschgarantie bei Postverlust (und da wohl immer - zumindest solange jemand nicht zu viele Sachen als verloren meldet). Insbesondere, wenn es ein Fake-Account war, gibt es die Tickets anstandslos zurück.

In allen anderen Fällen sollen die Tauschpartner sich einigen (klappt ja oft auch). Ob über Rücktausch, Ticketrückgabe, ein weiteres Buch,... Das ist den beiden überlassen.
Wenn die Einigung scheitert, gibt es die Möglichkeit, Sterne abzuziehen.

Aber manchmal erstattet TT die Tickets eben doch. Dann aber nur in diesem speziellen Fall. Das ist aber kein Präzedenzfall für andere Erstattungen.

So verstehe ich jedenfalls die Aussagen und das deckt sich mit dem, was bisher so im Forum geschrieben wurde.
14.02.2019 14:55:36
vecha

vecha

(62125 Beiträge)

sehe ich auch so.

Verlust - Tauschgarantie
Falscher Artikel - Möglichkeit der Tauschgarantie und wird von Fall zu Fall entschieden
Richtiger Artikel, falsche Beschreibung - Keine Tauschgarantie
14.02.2019 16:34:05
matrikel

Mitglied gelöscht

 

der treath ist zwar schon alt,will aber trotzdem mal was fragen, wenn die tauschgarantie greift, wird dem der nicht verschickt hat die tickets dann wieder abgezogen,täte ja sonst kein sinn machen, habe aktuell so einen fall,die macht des wohl öfters ist aber immer noch hier tätig ,und hier wurden sicherlich mindestens 10x die garantie in anspruch genommen
25.09.2022 12:32:27
SydneyManson

SydneyManson

(7814 Beiträge)

Nein, der TP bei dem angefordert wurde behält die Tickets, diese werden nicht abgezogen. Es geht bei der Tauschgarantie ja darum, dass man von einem Postverlust ausgeht. Damit würde der TP bei dem angefordert wurde ja mehrfach bestraft werden: Artikel, Porto und Ticket(s) weg.
25.09.2022 21:27:33
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