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Universal-Thread: Was dir gerade so stinkt
Beitrag
erstellt am
(6756 Beiträge)
Die TP werden auch immer fauler, statt eine anständige Beschreibung zu machen, werden die Links zum Artikel bei Kleinanzeigen angegeben ... Meine Güte! :/
15.03.2026 14:37:32
(17081 Beiträge)
Ich habe einen Ablageort UND normalerweise Postelf und Postfee, die klingeln, wenn dicke Bücher dabei sind! Die tragen uns sogar große Pakete bis ins wohnzimmer, seitdem wir unfitter sind, ggg.
Und eine Plastiktüte wäre halt eher gerutscht als das blöde 4 fachgewickelte Küchenpapier...
Glauben die, die auf Kleinanzeigen verweisen, wirklich, daß das hier zum Tauschen einlädt?
Da tausch ich nie im Leben, auch wenn es das schönste Suchi ist.
Und eine Plastiktüte wäre halt eher gerutscht als das blöde 4 fachgewickelte Küchenpapier...
Glauben die, die auf Kleinanzeigen verweisen, wirklich, daß das hier zum Tauschen einlädt?
Da tausch ich nie im Leben, auch wenn es das schönste Suchi ist.
15.03.2026 18:25:34
(8998 Beiträge)
Ablageort...
Da sind dann Pakete nicht mehr versichert, wenn die wegkommen.
Aber DPD etc. schreiben bei „zugestellt“: „Haustürzustellung“...
Die Tür unterschreibt bei uns nicht!
Da sind dann Pakete nicht mehr versichert, wenn die wegkommen.
Aber DPD etc. schreiben bei „zugestellt“: „Haustürzustellung“...
Die Tür unterschreibt bei uns nicht!
15.03.2026 23:46:43
(95 Beiträge)
Verantwortung für die Sendung liegt nur bis zur Zustellung beim Versanddienstleister, nach Zustellung liegt die Verantwortung beim Empfänger. (Und das betrifft eben auch im Briefkasten durchnässte Sendungen - für meinen Briefkasten bin ich selbst verantwortlich.)
Zustellung endet bei Briefen eben am Briefkasten, bei Paketen mit vereinbartem Ablageort eben am Ablageort.
Deshalb sollte ich einen Ablageort auch nur angeben, wenn dieser sicher ist.
Die Hinterlegung dort kann deshalb nicht versichert sein.
Sorry, will nicht klugscheißen, ein Kumpel arbeitet aber bei der Post.
Zustellung endet bei Briefen eben am Briefkasten, bei Paketen mit vereinbartem Ablageort eben am Ablageort.
Deshalb sollte ich einen Ablageort auch nur angeben, wenn dieser sicher ist.
Die Hinterlegung dort kann deshalb nicht versichert sein.
Sorry, will nicht klugscheißen, ein Kumpel arbeitet aber bei der Post.
16.03.2026 09:02:22
(17081 Beiträge)
solange der Postler die Tür wieder zumacht, ist das bei uns kein Problem.... besser als direkt vor die Tür gestellt.
Aber wir haben auch Gegenüber-Nachbarn, da wird dann, wenn man was sieht, gegenseitig einfach reingeholt.
Aber wir haben auch Gegenüber-Nachbarn, da wird dann, wenn man was sieht, gegenseitig einfach reingeholt.
16.03.2026 09:59:30
(95 Beiträge)
Wenn man solche Nachbarn hat, ist das natürlich viel wert.
Wir haben auch das Glück.
Wir haben auch das Glück.
16.03.2026 11:59:43
(362 Beiträge)
bei mir gibt's seit einigen Jahren eine eine sog. Paketbox am Haus, ist 'n drei-Parteienhaus, sehr praktisch, obwohl, groessere Pakete passen nicht hinein, solche werden, von der Strasse nicht unbedingt einsehbar, vor der Paketbox abgestellt, wenn niemand im Haus, um eine Sendung anzunehmen ..
16.03.2026 16:19:24
(8998 Beiträge)
Paketbox... besitze ich bereits seit Jahren.
Dennoch gibt es genügend Zusteller, die das nicht verstehen und Sendungen einfach vor die Haustür werfen. Danke für nichts.
Versicherte Pakete - dafür gebe ich niemals eine Ablagegenehmigung. Basta.
Erfahrungswerte vorhanden!
Dennoch gibt es genügend Zusteller, die das nicht verstehen und Sendungen einfach vor die Haustür werfen. Danke für nichts.
Versicherte Pakete - dafür gebe ich niemals eine Ablagegenehmigung. Basta.
Erfahrungswerte vorhanden!
17.03.2026 05:34:23
(9794 Beiträge)
Aber was nützt es wenn das versicherte Paket vor der Haustür abgelegt wurde und dann weg ist? Dann doch lieber geschützt und nicht einsehbar am Ablageort. Sobald es zugestellt wurde ( und da gilt auch vor der Haustür ablegen) endet die Versicherung.
17.03.2026 07:06:48
(129 Beiträge)
Wenn das Paket am Ablageort verschwindet, dann haftet niemand.
17.03.2026 12:09:05
(9794 Beiträge)
Aber wenn es vor die Haustür gelegt wird und weg ist schon?
17.03.2026 14:58:50
(34218 Beiträge)
Ich hab das so verstanden, dass es nur vor die Haustür gelegt werden darf, wenn der Empfänger das (irgendwann mal) erlaubt hat. Also quasi Ablageort: Vor der Haustür.
Bei mir ist das glücklicherweise kein Problem, da meine Haustüre nicht einsehbar ist. Da muss man schon aufs Grundstück laufen... Aber seit wir nicht mehr in der Stadt wohnen, bin ich sowieso entspannter. Hier kannst Du sogar Fahrräder stehen lassen (vielleicht nicht gerade am Bahnhof...)
Bei mir ist das glücklicherweise kein Problem, da meine Haustüre nicht einsehbar ist. Da muss man schon aufs Grundstück laufen... Aber seit wir nicht mehr in der Stadt wohnen, bin ich sowieso entspannter. Hier kannst Du sogar Fahrräder stehen lassen (vielleicht nicht gerade am Bahnhof...)
17.03.2026 16:49:33
(9794 Beiträge)
Wir haben einen Ablageort vereinbart. Ein kleiner Raum neben der Haustür in dem der gelbe Sack zum Befüllen steht und das Altglas gesammelt wird. 90 % der Zusteller schaffen es auch die Post dort zu hinterlegen. 10% schmeißen es einfach vor die Haustür wo es dann nass wird oder für jeden sichtbar zum Mitnehmen einlädt.
17.03.2026 16:59:33
(2946 Beiträge)
Vereinbarter Ablageort ist hier die Terrasse, klappt auch in dem meisten Fällen. Vor einigen Wochen lag eine Sendung mitten im Hof auf dem Boden ... auf dem Weg zur Terrasse und das auch noch im Regen. Aber zum Glück war sie gut verpackt und der Inhalt wurde nicht nass und war auch nicht beschädigt. Dann doch lieber vor der Haustür. Wobei ich sagen muss, dass wir auch auf dem Dorf wohnen und nichts weg kommt. Kinderwagen und Fahrräder stehen auf dem Nachbargrundstück ohne Gartenzaun herum, letztere nicht abgeschlossen, aber nichts kommt weg. Manchmal laufen deren Hühner weg, selbst die finden sie dann wieder :)
17.03.2026 23:37:00
(8998 Beiträge)
Pakete müssen normalerweise gegen Unterschrift zugestellt werden.
Die Versicherung endet nicht durch Ablage oder Hinschmeißen.
https://www.gesetze-im-internet.de/postg_2024/__13.html
Postgesetz.
Die Versicherung endet nicht durch Ablage oder Hinschmeißen.
https://www.gesetze-im-internet.de/postg_2024/__13.html
Postgesetz.
18.03.2026 03:23:22
(8998 Beiträge)
Durch die Vereinbarung ein es Ablageortes ist die Post bei Verlust fein raus. Haftet dann nicht.
18.03.2026 03:24:23
(8998 Beiträge)
Schade, wir kennen uns seit Corona immer weniger aus.
18.03.2026 03:24:50
(8998 Beiträge)
Oh, er hat doch Recht... Mein Fehler. Ablageort ist m.E. Mist. Das ist der Faulheit der Zusteller geschuldet, die die Pakete nicht zum Postshop (DHL) bringen wollen. Andere wie DPD / GLS sind dazu besonders zu faul (keine Shops?) und sogar Hermes hält das für unnötig (Obwohl die überall ihre Shops haben). Ist jedoch nicht richtig zugestellt. Ich gab es meistens auf, mich dort zu beschweren. Da wird man nicht Ernst genommen. Sind bei denen alles Subunternehmer. Nicht bei DHL.
18.03.2026 03:30:58

