DIE TAUSCHBÖRSE

Das Tauschticket-Forum

Hier können Sie mit anderen Mitgliedern diskutieren, Fragen zu Tauschticket stellen, auf Ihre angebotenen Artikel aufmerksam machen und natürlich andere Mitglieder kennen lernen. Bitte beachten Sie dabei die Regularien unseres Forums.

Suche im Forum

sterne-abzug-bewertung verschicken

 
Beitrag
erstellt am
rattte

rattte

(9 Beiträge)

hallo zusammen.

ich bin manchmal etwas unsicher, wann man sterne in der bewertung abziehen kann/soll.
aktuell habe ich den fall, dass ich ein buch bekommen habe, welches als "neuwertig" angeboten wurde.
es hat aber mehrere leseknicke, es ist schief gelesen und bei näherer überprüfung habe ich innen auf mindestens zwei seiten flecken gefunden - das finde ich jetzt eher nicht neuwertig.
ich habe die tp darüber informiert und eine ziemlich pampige antwort bekommen, in der sie unter anderem sagt, sie habe das buch nicht gelesen - also sei es neuwertig - außerdem habe es ja schließlich nur ein ticket gekostet. habe dann mal in ihre sterne geschaut und festgestellt, dass sie immer zurückmeckert, wenn jemand etwas bei der bewertung abgezogen hatte und versucht, den bewerter damit schlecht zu machen.

bin ich nun selber schuld und muss trotzdem volle sterne geben, weil ich ein buch mit dieser zustandsbeschreibung angefordert habe? das ist jetzt das zweite mal in einer woche, dass mir das passiert. in dem anderen fall habe ich noch nicht mal einen stern abgezogen, habe aber den mangel erwähnt und erklärt, dass ich finde, der gehöre in die zustandsbeschreibung rein. da bin ich dann auch angemacht worden und mir wurde unterstellt, dass ich gelogen hätte.

lg
rattte
01.02.2014 23:07:07
teatree

teatree

(34005 Beiträge)

Och, wenn die immer schön zurückpampt, dann bewertet die sich ja schon selbst und jeder weiß Bescheid, wie es ist. Ich würde, so wie du es im Moment darstellst, auf keinen Fall volle Sternzahl vergeben, sonst werden ja auch nachfolgende Anforderer in die Irre geführt.

Gib in den Bewertungstext eine ganz nüchtern-sachliche Beschreibung, etwa "beschrieben als 'neuwertig', erhalten habe ich das Buch aber so: Stockflecken, zerfranst, Eselsohren, Leserillen. Fall für die Tonne. Schade." - Und fertig, den Rest erledigt die TP dann wiegesagt selbst. (Ist nur Vorschlag, musst das zB mit der Tonne nicht schreiben.)

ODER (das ist eher so meine Art):
"Statt des als 'neuwertig' beschriebenen Buches erhielt ich ein aufregend-siffig verdrecktes Exemplar, das aber ansonsten nur voller Fettflecken war und nur auf Seite 3 und Seite 18 waren weitere Ekelbatzen. Die Kommunikation war interessant, dafür locker 2 glänzende Sterne, vielen Dank!

Oder so. Ich hoffe, ich konnte ungefähr rüber bringen, wie ich meine. :)


01.02.2014 23:41:07
teatree

teatree

(34005 Beiträge)

Eine andere TP möge bitte den Link (von mayday?) reinsetzen, wie das ist mit Zustandsbeschreibungen und "neuwertig". Ich kanns nicht mangels "richtigem" Internet.
01.02.2014 23:43:54
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

"neuwertig" ist keine Zustandsbeschreibung. Das ist eine subjektive Bewertung.

In so einem Fall wie dem dir beschriebenen würde ich den Versender gar nicht anschreiben. Eine Abweichung von de Beschreibung zieht Sternabzug nach sich.

Wer in der Gegenbewertung zurückpampt (und das nicht nur 1x), schießt sich selber ins Knie. So langsam aber sicher sollte der Sternabzug für alle in der Gesamtsterne-Anzeige sichtbar sein.

Nur Mut! Zieh ab, was du meinst, schreib in die Bewertung, dass Leseknicke und Co. nicht erwähnt wurden und fertig.
02.02.2014 09:25:14
rattte

rattte

(9 Beiträge)

vielen dank für eure antworten.

ich glaube, so eine formulierung, wie teatree sie "bevorzugen" würde, kriege ich nicht hin, ich versuche es lieber mal sachlicher - hoffe, dass ich das schaffe.

ansonsten habe ich mich mal ein bisschen im forum umgesehen, ihr seid ja sehr aktiv und schon fast wie ne familie ;-)

grüße und ein schönes rest-wochenende ...
02.02.2014 13:09:32
teatree

teatree

(34005 Beiträge)

Ich würd dir glatt helfen :-D, hab aber erst in ein paar Tagen wieder Internet (angeblich; mit Glück). Wie lang hast du denn noch Zeit für die Bewertung, wann sind die 6 Wochen (gerechnet ab Anforderungsbestätigung) um?

Es müsste ein, wie ganz richtig festgestellt, sachlicher Text sein, der aber so abgefasst wird, dass die TP in der Gegenbewertung kaum ans Bein pi*keln kann. :)

02.02.2014 15:27:53
rattte

rattte

(9 Beiträge)

oh, schade, ich habe die bewertung schon rausgeschickt (in diesem fall damit ich es hinter mir habe, aber ich bewerte eigentlich immer sofort, die meisten warten ja darauf), ich hätte noch viel zeit gehabt.
mit so einem angebot habe ich ehrlicherweise auch nicht gerechnet. aber vielen dank dafür.
es kommt hoffentlich nie mehr vor - eher unwahrscheinlich, oder? - dann könnte ich ja mal bei dir "in die lehre gehen" ;-)
03.02.2014 15:27:20
Faulbeere

Faulbeere

(4010 Beiträge)

Bei offensichtlich unbelehrbaren TPs schreibe ich in die Bewertung immer noch zusätzlich rein, dass es sich definitiv um den Fehler des anderen handelt. Gibt ja Leute die in ihren GB gerne behaupten, der Bewerter hätte was falsch gemacht und dann kann man ja nichts Gegenteiliges mehr dazu schreiben.
03.02.2014 15:31:19
teatree

teatree

(34005 Beiträge)

Ein anderes Mal gerne wieder. Wobei ich dir nicht wünsche, dass das nötig ist. :-)
03.02.2014 18:05:36
Treffer pro Seite: 10 | 20 | 50 | 100