DIE TAUSCHBÖRSE

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Artikel kaputt angekommen.

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Beitrag
erstellt am
Danuta08

Mitglied gelöscht

 

Habe eine kleine Katze (Plastik mit Fell beklebt) als Warensendung verschickt.
Im Luftpolsterumschlag und extra nochmal in einer durchsichtigen Tüte damit die Post beim prüfen das Fell nicht dreckig macht.

Tage später meldt sich der Tauschpartner, dass das Tier in Einzelteilen komplett kaputt bei ihm angekommen ist. Habe auch das Foto gesehen. Er sagt ich hätte das Tier anders einpacken sollen.

Wie denn? Vorgeschrieben ist für Warensendung ein Luftpolsterumschlag! Und in meherer Lagen Papier oder so hätte man es nicht einpacken können weil man nicht reinsehen könnte.
Und wieso sollte ich Plastik besonders fest einpacken. Hat doch sonst auch immer geklappt. Er sagt ich solle es in einen kleinen Karton packen. Das hätte auch nichts geschützt. Mensch das Ding war doch nicht aus Glas oder Porzellan!

Jetzt möchte er sein Ticket zurück, allerdings sehe ich keinen Fehler meinerseits. Was ist denn nun richtig?

Schnelle Hillfe bitte :(
16.01.2015 23:13:57
DoubleStar

DoubleStar

(30913 Beiträge)

Tut mir leid, dich enttäuschen zu müssen, aber du irrst dich. Bei Warensendungen sind keine LuPos vorgeschrieben. Da gibt's sogar extra Kartons zu kaufen.
16.01.2015 23:25:03
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

Sorry, aber einen Hohlkörper hätte ich in einen Karton gepackt.


Was bei Warensendungen vorgeschrieben ist, steht auf der Seite der Post. Dazu einfach mal links auf "Porto & Versandkosten" klicken, etwas runterscrollen und dann lesen.

Es gibt nur 3 Vorschriften:
1. Maße
2. Gewicht
3. offener Versand für Kontrollzwecke.

Wobei "offen" nicht "nicht zu" heißt, sondern lediglich "nicht zugeklebt". Es gibt Versandkartons mit einer Verschlusslasche, die sehr gut zu halten, aber eben doch mit einem Handgriff leicht zu öffnen sind.
17.01.2015 08:02:20
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

"Schnelle Hillfe bitte :("

Du hattest Glück, dass noch jemand online war gestern abend. "Schnelle Hilfe" um 23.13 Uhr ist nicht selbstverständlich.
17.01.2015 08:04:34
orca1

orca1

(19664 Beiträge)

Wenn man eine Warensendung in den Briefkasten wirft und jemand wirft danach einen 1kg Brief obendrauf, dann ist das Pech. Genauso im Versandzentrum, die laufen auf Bändern und afllen von einem Band aufs nächste, da kann schon mal ein schweres auf ein leichtes Päckchen fallen. Da muß man besser verpacken. Bei einem Hohlkörper hätte ich auch eine kleine Kartonschachtel genommen und mit Klammern verschlossen, das wäre auch zu öffnen gewesen und nicht zugeklebt.
17.01.2015 09:05:53
kiri77

kiri77

(29 Beiträge)

Ist mir auch schon passiert. Ich hatte einen Engel verschickt, der kam ohne Flügel an. Für einen hochwertigeren Versand hätte ich noch ein Ticket mehr ansetzen müssen, das wollte ich aber nicht.
Ich habe einen Rücktausch vornehmen lassen, es war ja eigentlich mein Fehler. Dumm gelaufen, aber passiert!
17.01.2015 10:42:43
Danuta08

Mitglied gelöscht

 

Zum einen wusste ich ja nichtmal dass diese Figur Innen hol ist und zum anderenist ein Karton auch nicht stabiliere als ein Luftpolsterumschlag. Also wenn da jemand was mti mehreren Kilos drauf gestellt hätte wäre das so oder so kaputt gegangen. Viel eher geht es mir darum dass es gar nicht sein darf dass es kaputt geht. Und das ist mir ja auch sonst nie passiert. Ich habe sogar schon Tassen hier bestellt. Die kamen auch im Luftpolsterumschlag und da ist nichts passiert. Es war wohl pech.

Aber mir gehts darum ob der Fehler jetzt tatsächlich bei mir liegt?

Würde ich was kaputtes bekommen würde ich einfach in den sauren Apfel beißen und sagen "ist passiert" aber nicht den Gegenüber verantwortlich machen und Schadensersatz fordern....
17.01.2015 22:14:30
orca1

orca1

(19664 Beiträge)

Es geht doch nicht darum, ob du jetzt "im Recht" bist oder nicht :-) Es gibt keine Garantie und kein Rückgaberecht. Du alleine entscheidest, ob du kulant bist und sagst: ok, ich hätte es evtl. besser einpacken sollen, und mein Profil ist mir wichtig, ich gebe lieber das Ticket zurück als eine schlechte Bewertung zu bekommen. Oder du sagst, mir doch egal, ich habe es sehr gut verpackt und was bei der Post passiert, ist nicht mehr mein Problem, das geht mich nichts an, das ist das Risiko des Empfängers.
(ich überspitze jetzt absichtlich in der Wortwahl).
Es gibt kein "Recht" sondern nur deine Entscheidung, weil es eine Sache ist, die du nur du alleine entscheiden kannst, ob du "gut genug" verpackt hast oder nicht.
Steht in der Bewertung: verpackt nicht gut genug, kann das natürlich zukünftige Tauscher abhalten. Also schlaf drüber und entscheide dich :-)
17.01.2015 23:39:01
orca1

orca1

(19664 Beiträge)

"Dumm gelaufen, aber passiert!" (kiri77)

Na, dann wende das doch mal genauso gelassen auf den Fall mit deiner Pfanne an. Dumm gelaufen, aber passiert :-)
17.01.2015 23:40:47
DoubleStar

DoubleStar

(30913 Beiträge)

"…ist ein Karton auch nicht stabilier als ein Luftpolsterumschlag."

Doch, eigentlich schon. Wenn man auf einen LuPo etwas drauflegt, oder wenn etwas dagegen stößt, dann wird der Druck durch das Luftpolster zwar abgedämpft und etwas gleichmäßiger verteilt, geht aber dennoch direkt auf das, was drinnen ist. Beim Karton aber auf die Seitenwände. Da bekommt das Verpackte eigentlich gar nichts ab (vorausgesetzt, es ist so verpackt, dass es nicht im Karton herum geschleudert werden kann), außer die Krafteinwirkung ist so stark, dass der Karton selbst nachgibt, versteht sich.
☺
18.01.2015 15:09:09
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

"Für einen hochwertigeren Versand hätte ich noch ein Ticket mehr ansetzen müssen"

Das wäre dann aber gegen die AGB. Dort heißt es, dass der Versender die Kosten für den Versand trägt. Du darfst für einen teureren Versand also kein Ticket aufschlagen. Die Ticketanzahl richtet sich einzig und allein nach dem Wert des angebotenen Artikels.
18.01.2015 19:33:33
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

"zum anderenist ein Karton auch nicht stabiliere als ein Luftpolsterumschlag."

Dann versuche mal folgendes Experiment:

1. knicke einen Luftpolsterumschlag auf dei Hälfte.
2. Knicke einen verschlossenen Versandkarton - ich meine so einen: http://tinyurl.com/nm4jylc - audf die Hälfte
18.01.2015 19:43:04
DoubleStar

DoubleStar

(30913 Beiträge)

"Das wäre dann aber gegen die AGB. Dort heißt es, dass der Versender die Kosten für den Versand trägt. Du darfst für einen teureren Versand also kein Ticket aufschlagen. Die Ticketanzahl richtet sich einzig und allein nach dem Wert des angebotenen Artikels."

Diese Argumentation gilt aber nur, wenn man den Anforderer vor die Wahl stellt: Billiger Versand und die angegebene Ticketanzahl, oder teurerer Versand und dafür mehr Tickets. Wenn man es von vornherein teurer einstellt, damit man teurer versenden kann, ist's natürlich AGB-konform. Und m.E. wäre es dann sogar konform, Rabatt anzubieten, wenn's billiger versendet wird.
18.01.2015 22:58:49
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

"Diese Argumentation gilt aber nur, wenn man den Anforderer vor die Wahl stellt: Billiger Versand und die angegebene Ticketanzahl, oder teurerer Versand und dafür mehr Tickets. Wenn man es von vornherein teurer einstellt, damit man teurer versenden kann, ist's natürlich AGB-konform. Und m.E. wäre es dann sogar konform, Rabatt anzubieten, wenn's billiger versendet wird. "

Nein. Die AGB sagen eindeutig:

§ 6 Kosten und Gebühren

.
.
.
3. Der Versand des Artikels erfolgt durch den Anbieter, der die Versandkosten zu tragen hat.

Fertig. aus. Da steht nichts davon, dass man mehr Tickets verlangen darf, weil der Versand teuer wird.
19.01.2015 13:55:55
kiri77

kiri77

(29 Beiträge)

Blödsinn, wie soll man denn dann etwas schweres versenden?? Meine Jeans-Hosen hatte ich auch als Paket für 6,99 verschicken müssen!! Da muss man von vorneherein ein Ticket mehr nehmen, sonst geht das nicht!
Danuta, lass Dir von den Moderatorinnen hier nix aufschwätzen; ich habe langsam den Eindruck, dass die Herrschaften, die hier auf dem Forum permanent argumentieren, von TT dazu beauftragt wurden, im Hintergrund die Wogen zu glätten, da man ja trotz der 49cent leider keinen service vom Portalbetreiber bekommt!
Oder wieso habt Ihr stellenweise über 28700 Beiträge hier verfasst?? Eine extrem hohe Zahl, nicht wahr?? Das geht ja wohl weit über eine Freizeitbeschäftigung hinaus.
19.01.2015 19:53:52
orca1

orca1

(19664 Beiträge)

Mann leidest du unter Verfolgungswahn *kicher*
Ich bin seit 10 Jahren dabei, da kommt halt was zusammen en Beiträgen, wenn man aktiv ist.
Und nein, es gibt hier keine Moderatoren oder -innen. Wenn, dann würde hier einiges anders laufen ;-)
19.01.2015 23:04:26
DoubleStar

DoubleStar

(30913 Beiträge)

Moderatoren gibt's hier meines Wissens nicht. Und falls doch, dann taugen sie nicht viel, wie man in der Vergangenheit anhand der Eskalation mancher threads hat sehen können.
☺

@DieBuecherfresserin

Lass es mich mal so ausdrücken: Dieser Punkt 3, der besagt, dass der Anbieter die Versandkosten trägt, ist doch nicht dazu da, dem Anbieter vorzuschreiben, wie er sein Angebot zu kalkulieren hat. _Natürlich_ kann er da die Versandkosten mit einrechnen. Punkt 3 ist dazu da, um sicherzustellen, dass der Anforderer nach der Anforderungsbestätigung nicht noch eine PN vom Anbieter erhält mit der Aufforderung, zusätzlich zu den bereits übertragenen Tickets auch noch die Versandkosten zu übernehmen. Die Versandkosten müssen in den für das Angebot verlangten Tickets enthalten sein, das ist m.E. alles. Nicht noch _nachträglich_ extra verlangen für den Versand oder geänderte Versandart. Wobei der Anforderer natürlich für einen höherwertigen Versand gerne extra zahlen darf, wenn er unbedingt will. Es verhält sich halt einfach so wie bei sog. versandkostenfreien Angeboten woanders auch.
19.01.2015 23:12:02
DoubleStar

DoubleStar

(30913 Beiträge)

"3. Der Versand des Artikels erfolgt durch den Anbieter, der die Versandkosten zu tragen hat."

Außerdem kann der Anforderer ja die Versandkosten gar nicht übernehmen. Wie soll das mit Tickets denn gehen? Die nimmt die Post soweit ich weiß doch gar nicht an…

☺
19.01.2015 23:14:23
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

"Blödsinn, wie soll man denn dann etwas schweres versenden?? Meine Jeans-Hosen hatte ich auch als Paket für 6,99 verschicken müssen!! Da muss man von vorneherein ein Ticket mehr nehmen, sonst geht das nicht! "

Das wiederum halte ich für Blödsinn, denn derjenige, der deine Jeans anfordert, hat die Tickets ja auch nur bekommen, weil er u.U. sogar mehrere Sachen verschickt hat. Woher weißt du, wieviel er an Portoausgaben schon hatte? Außerdem unterstellst du gerade, dass die AGB Blödsinn seien.

Eine Jeans zu verschicken kostet bei Hermes deutlich weniger. Bei DHL hätte sie dich bei Online-Frankierung ebenfalls weniger gekostet. Da gab es auch im letzten Jahr schon Päckchen bis 1kg.
20.01.2015 07:14:13
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

"Danuta, lass Dir von den Moderatorinnen hier nix aufschwätzen; ich habe langsam den Eindruck, dass die Herrschaften, die hier auf dem Forum permanent argumentieren, von TT dazu beauftragt wurden, im Hintergrund die Wogen zu glätten, da man ja trotz der 49cent leider keinen service vom Portalbetreiber bekommt!"

Dieser Beitrag ist eine Meldung an TT wert.
Falls du es noch nicht mitbekommen haben solltest: dieses Forum ist komplett unmoderiert.
20.01.2015 07:15:51
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