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Vorauseilend Annahme verweigern
Beitrag
erstellt am

(4082 Beiträge)
Kommt immer mal wieder vor, dass ein Buch nicht ganz so ist wie beschrieben oder ihm beim Versand etwas zustößt. Dann einigt man sich mit dem Versender und gut ist. Keine große Sache eigentlich. Denkt man.
Ich bekam ein Buch, dass am oberen Schnitt feucht und wellig geworden war. Die Ursache dafür war schnell gefunden. Dem Umschlag fehlte die Klappe. Zwar wurde das Ganze von Musterbeutelklammern zusammengehalten, aber im Prinzip war der Umschlag oben offen und damit der Witterung ausgesetzt.
Eine Wertminderung vermochte die TP allerdings nicht zu erkennen. Zum einen habe sie (unter Zeugen! wo die plötzlich herkommen?) ein einwandfrei verpacktes Buch verschickt, zum anderen habe ich mich zu spät beschwert (3 Tage nach Erhalt) und schließlich hätte ich ja die Annahme verweigern können. Mit anderen Worten: selbst schuld! Ich denke, ich weiß, wie in diesem Fall zu verfahren habe.
Nun sieht man einem Umschlag ja nicht auf den erst Blick an, dass er nicht dicht ist und schlaue TPs packen Bücher ja noch in einen zusätzlichen Beutel, um genau solche Probleme zu verhindern. Ich glaube ja grundsätzlich an das Gute im Menschen und Umschlag.
Die Sache wirft aber eine grundsätzliche Frage auf. Bei einem geschlossenen Brief, den man in seinem Briefkasten findet, kann man einfach "Annahme verweigert" drauf schreiben und den Umschlag ungeöffnet in den nächsten Briefkasten werfen. So mache ich das mit unerwünschter Werbung.
Aber bei einer Bücher- oder Warensendung kann ich ja, weil offen, mit dem Inhalt alles machen oder gemacht haben, bevor ich den Umschlag zurückgehen lasse. Das führt doch im Zweifelsfall zu noch mehr Stress und Ärger, weil Absender und Empfänger sich danach gegenseitig beschuldigen können, den Mangel verursacht zu haben. Selbst wenn man vermutet, dass ein Problem bestehen könnte, ist Blödsinn die Annahme zu verweigern.
Wichtig wäre an dieser Stelle festzuhalten: der Absender ist immer für die Sendung verantwortlich, egal was die Post damit gemacht hat. Die einzige Möglichkeit, die Verantwortung auf das Beförderungsunternehmen abzuwälzen ist der versicherte Versand. Den Empfänger kann kein Verschulden treffen, da er gar keinen Einfluss auf den Ablauf hat.
Ich bin dann zu meinem Briefkasten gegangen und habe ihm freundlich aber bestimmt mitgeteilt: "Na, alte Bleckkiste. Also das nächste Mal, wenn dieser Briefträger mit einen Umschlag ankommt, der nicht 100 Prozent in Ordnung ist, dann hältst du mal ganz schön die Klappe dicht!"
Ich bekam ein Buch, dass am oberen Schnitt feucht und wellig geworden war. Die Ursache dafür war schnell gefunden. Dem Umschlag fehlte die Klappe. Zwar wurde das Ganze von Musterbeutelklammern zusammengehalten, aber im Prinzip war der Umschlag oben offen und damit der Witterung ausgesetzt.
Eine Wertminderung vermochte die TP allerdings nicht zu erkennen. Zum einen habe sie (unter Zeugen! wo die plötzlich herkommen?) ein einwandfrei verpacktes Buch verschickt, zum anderen habe ich mich zu spät beschwert (3 Tage nach Erhalt) und schließlich hätte ich ja die Annahme verweigern können. Mit anderen Worten: selbst schuld! Ich denke, ich weiß, wie in diesem Fall zu verfahren habe.
Nun sieht man einem Umschlag ja nicht auf den erst Blick an, dass er nicht dicht ist und schlaue TPs packen Bücher ja noch in einen zusätzlichen Beutel, um genau solche Probleme zu verhindern. Ich glaube ja grundsätzlich an das Gute im Menschen und Umschlag.
Die Sache wirft aber eine grundsätzliche Frage auf. Bei einem geschlossenen Brief, den man in seinem Briefkasten findet, kann man einfach "Annahme verweigert" drauf schreiben und den Umschlag ungeöffnet in den nächsten Briefkasten werfen. So mache ich das mit unerwünschter Werbung.
Aber bei einer Bücher- oder Warensendung kann ich ja, weil offen, mit dem Inhalt alles machen oder gemacht haben, bevor ich den Umschlag zurückgehen lasse. Das führt doch im Zweifelsfall zu noch mehr Stress und Ärger, weil Absender und Empfänger sich danach gegenseitig beschuldigen können, den Mangel verursacht zu haben. Selbst wenn man vermutet, dass ein Problem bestehen könnte, ist Blödsinn die Annahme zu verweigern.
Wichtig wäre an dieser Stelle festzuhalten: der Absender ist immer für die Sendung verantwortlich, egal was die Post damit gemacht hat. Die einzige Möglichkeit, die Verantwortung auf das Beförderungsunternehmen abzuwälzen ist der versicherte Versand. Den Empfänger kann kein Verschulden treffen, da er gar keinen Einfluss auf den Ablauf hat.
Ich bin dann zu meinem Briefkasten gegangen und habe ihm freundlich aber bestimmt mitgeteilt: "Na, alte Bleckkiste. Also das nächste Mal, wenn dieser Briefträger mit einen Umschlag ankommt, der nicht 100 Prozent in Ordnung ist, dann hältst du mal ganz schön die Klappe dicht!"
18.03.2017 12:27:13

(18782 Beiträge)
Du kannst die Annahme auch nachträglich verweigern. Das ist bei Warensendungen einfach. Wenn auch nicht ganz legal. Einfach wieder am Schalter abgeben und sagen, dass du die Annahme verweigerst. Sie fragen dann, ob es denn geöffnet wurde? Verneinen. (Nein, ich doch nicht, das ist nicht meins, iiiich habe nichts bestellt...blablabla). Habe es auch schon gemacht, wenn mal etwas verwechselt wurde, also der Inhalt nicht für mich war. Oder bei unverlangt gesendeten Münzen, Briefmarken usw...Diese Firmen wiederum sind so clever, dass da nie Retourenscheine und -umschläge dabei sind und wenn man neugierigerweise geöffnet hat, es auf eigene Kosten zurücksenden muss. Es geht da meist nicht um gerade kleine Summen, bei ein-zwei E kann man es ja zur Not behalten...
Mit dem Briefkasten reden bringt nichts. Der ist unbelehrbar und schluckt alles was reinpasst*g*.
Mit dem Briefkasten reden bringt nichts. Der ist unbelehrbar und schluckt alles was reinpasst*g*.
18.03.2017 13:37:28

(28 Beiträge)
nett geschrieben ;o)
ich möchte an dieser Stelle auch nur kurz die Sache mit den "Zeugen" aufgreifen.
Beruflich war ich auch viele Jahre in einer Branche tätig, in der ich auch immer mal wieder mit genau dieser Aussage konfrontiert worden bin. "Ich habe ZEUGEN dafür, dass ich ...."
Ich habe mich schon damals gefragt, wie - entschuldigt, aber ich MUSS mir das nun nach Jahren EINMAL von der Seele schreiben - abgrundtief dämlich ein Mensch doch sein muss, der sich (hier:) zum Verpacken eines Buches ZEUGEN dabei holt.
W O Z U ? ? ? ? ? ?
So ein Blödsinn, hier will sich einfach jemand ganz einfach aus der Verantwortung schleichen.
Dass das Buch bei Versandaufgabe unbeschadet war, wird freilich nicht bestritten, die geschilderte Packweise sowie die Reaktion der TP lassen jedoch tief blicken.
ich möchte an dieser Stelle auch nur kurz die Sache mit den "Zeugen" aufgreifen.
Beruflich war ich auch viele Jahre in einer Branche tätig, in der ich auch immer mal wieder mit genau dieser Aussage konfrontiert worden bin. "Ich habe ZEUGEN dafür, dass ich ...."
Ich habe mich schon damals gefragt, wie - entschuldigt, aber ich MUSS mir das nun nach Jahren EINMAL von der Seele schreiben - abgrundtief dämlich ein Mensch doch sein muss, der sich (hier:) zum Verpacken eines Buches ZEUGEN dabei holt.
W O Z U ? ? ? ? ? ?
So ein Blödsinn, hier will sich einfach jemand ganz einfach aus der Verantwortung schleichen.
Dass das Buch bei Versandaufgabe unbeschadet war, wird freilich nicht bestritten, die geschilderte Packweise sowie die Reaktion der TP lassen jedoch tief blicken.
18.03.2017 13:37:28

(202204 Beiträge)
unverlangt zugeschickte Ware muss man weder bezahlen noch auf eigene Kosten zurückschicken, Mariechen
die muss man nur eine Weile aufbewahren und dem Versender Gelegenheit geben die wieder abzuholen. Heutzutage kann man ihn ja per Mail informieren das er einem etwas ausversehen zu geschickt hat.
die muss man nur eine Weile aufbewahren und dem Versender Gelegenheit geben die wieder abzuholen. Heutzutage kann man ihn ja per Mail informieren das er einem etwas ausversehen zu geschickt hat.
18.03.2017 14:26:33

(4082 Beiträge)
Mit dem Briefkasten zu reden bringt schon was! Der ist jetzt sauer und schluckt nur noch Werbung. Zum Glück habe ich ein Postfach ...
18.03.2017 14:28:37

(1933 Beiträge)
"Wichtig wäre an dieser Stelle festzuhalten: der Absender ist immer für die Sendung verantwortlich, egal was die Post damit gemacht hat."
Das ist schlicht falsch! (siehe §§ 447 Abs. 1 und 480 BGB)
Beste Grüße
neu97
Das ist schlicht falsch! (siehe §§ 447 Abs. 1 und 480 BGB)
Beste Grüße
neu97
19.03.2017 01:48:35

(13511 Beiträge)
§ 447, Abs. 1:
... "(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort... "...
Erfüllungsort = Wohnanschrift bzw. Firmenanschrift
Die Sendung wurde aber doch an die Wohnanschrift = ursprünglichen Erfüllungsort gesendet?!
Es wurde doch nicht darum gebeten, die Sendung woanders hinzuschicken?!
... "(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort... "...
Erfüllungsort = Wohnanschrift bzw. Firmenanschrift
Die Sendung wurde aber doch an die Wohnanschrift = ursprünglichen Erfüllungsort gesendet?!
Es wurde doch nicht darum gebeten, die Sendung woanders hinzuschicken?!
19.03.2017 02:56:28

(5688 Beiträge)
Der Erfüllungsort ist bei Privatpersonen normalerweise der Wohnort des Schuldners (der Ware). Das heißt, das Versandrisiko trägt der Besteller. TT handelt ja auch entsprechend, weil es zwar dem Besteller (aus Kulanz) die Tickets in der Regel erstattet aber niemals dem Versender die Tickets abzieht.
19.03.2017 12:48:49

(4082 Beiträge)
Stimmt! Wieder was gelernt. Was ich behauptet habe, gilt nur für gewerbliche Verkäufer, also Online-Händler wie Amazon usw. Ich habe mich dann mal schlau gemacht (schwer genug):
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer (also anbietender TP bei Tauschticket) verloren oder wird er beschädigt, kann der Anforderer den Kaufpreis (Tickets) nicht zurück verlangen. Der Anforderer hat auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Anfordernden.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn man nachweisen kann, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde, was genau auf meinen Fall zutrifft. Der Umschlag und das beschädigte Buch sind ja noch vorzeigbar.
Der Anbieter trägt allerdings die Verantwortung bis zum Gefahrenübergang, also der Übergabe an das Transportunternehmen. Tatsächlich müsste der Anbieter im Zweifelsfall durch Zeugen beweisen, dass Inhalt der Sendung einwandfrei war, die Verpackung ausreichend und in Ordnung und der Einwurf in den Briefkasten ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt ist.
In der Praxis dürfte man demnach nur unter Zeugen einpacken, verschicken und auspacken, um auf der sicheren Seite zu sein. Das klingt reichlich bescheuert. Die einfachere Lösung wäre: alle geben sich etwas Mühe beim Verpacken und diskutieren nicht lange herum, wenn mal was schief geht.
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer (also anbietender TP bei Tauschticket) verloren oder wird er beschädigt, kann der Anforderer den Kaufpreis (Tickets) nicht zurück verlangen. Der Anforderer hat auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Anfordernden.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn man nachweisen kann, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde, was genau auf meinen Fall zutrifft. Der Umschlag und das beschädigte Buch sind ja noch vorzeigbar.
Der Anbieter trägt allerdings die Verantwortung bis zum Gefahrenübergang, also der Übergabe an das Transportunternehmen. Tatsächlich müsste der Anbieter im Zweifelsfall durch Zeugen beweisen, dass Inhalt der Sendung einwandfrei war, die Verpackung ausreichend und in Ordnung und der Einwurf in den Briefkasten ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt ist.
In der Praxis dürfte man demnach nur unter Zeugen einpacken, verschicken und auspacken, um auf der sicheren Seite zu sein. Das klingt reichlich bescheuert. Die einfachere Lösung wäre: alle geben sich etwas Mühe beim Verpacken und diskutieren nicht lange herum, wenn mal was schief geht.
19.03.2017 14:04:02

(19664 Beiträge)
Die Post verlangt aber auch ordnungsgemäße Verpackung, es ist also schnurz, dass das Buch bei Versand noch in Ordnung war, wenn es nicht ordentlich verpackt wurde. Da nützt der dollste "Zeuge" nichts, man bestreitet ja nicht, dass es bei Absendung in Ordnung war, sondern dass es sachgerecht verpackt wurde ;-)
Ansonsten: meine Rede seit Jahren...
Ansonsten: meine Rede seit Jahren...
19.03.2017 15:58:39