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Frage an Eltern studierender Kinder

 
Beitrag
erstellt am
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

Hallo zusamen,

hat von euch zufällig jemand ein unter 25jähriges studierendes Kind, das mit einem Studenten verheiratet ist?

Mich interessiert, wie es sich dann mit dem Kinderfreibetrag für die Eltern verhält. Hat dazu jemand Erfahrungen?
09.01.2014 12:07:19
Govinda

Govinda

(12613 Beiträge)

Warum fragst du nicht einfach beim Finanzamt nach? Die Telefonnummer steht oben rechts auf deinem Steuerbescheid.
09.01.2014 12:12:16
stips

stips

(34430 Beiträge)

Wir waren damals nicht verheiratet, aber beim googeln hab ich gerade das gefunden:

Sonderfall verheiratete Kinder: Auch für verheiratete Kinder kann Kindergeld durch die Eltern bzw. von ihnen selbst beantragt werden. Man spricht von einem sogenannten "Mangelfall", wenn dem Studenten durch eigene Einkünfte und den Unterhalt des Ehepartners weniger als 8004 Euro im Jahr zur Verfügung stehen. (Quelle: http://www.studentenkind.de/kindergeld.php)
09.01.2014 12:15:31
Michael128

Michael128

(7786 Beiträge)

1x kurz googeln hilft auch

http://www.studentenkind.de/kindergeld.php
09.01.2014 12:16:34
Michael128

Michael128

(7786 Beiträge)

hihi, da war stips schneller,

09.01.2014 12:18:21
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

Warum soll ich da anrufen, wenn ich heute schon dort war und die Dame da mit den diversen Anliegen meinerseits heillos überfordert war?

Dabei wollte ich doch nur, dass unsere Lohnsteuerklassen geändert werden und nach wie vor alle 3 Kinder berücksichtigt werden. Sie war ja nicht mal in der Lage mir zu sagen, dass ich jedes Jahr eine Schulbescheinigung vorlegen muss. Meine Fragen bezüglich der Zukunft konnte sie mir gleich gar nicht beantworten.
09.01.2014 12:18:40
stips

stips

(34430 Beiträge)

Ah, man sollte genauer lesen *schäm* Es ging um Freibetrag...
Aber theoretisch müsste der dann auch erhalten bleiben.
09.01.2014 12:18:52
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

Genau, stips, theoretisch sollte das so sein, dass wir den Kinderfreibetrag weiterhin bekommen. Nur: die Dame beim Finanzamt war zu ..., mir eine vernünftige und/oder verständliche Antwort zu geben.

Nein, das mit dem Kindergeld war soweit klar. Sie hat dann nach wie vor Anspruch. Das war bei einer Freundin von mir auch so. Allerdings heiratete meine Freundin dann einen Mann mit Einkommen. Insofern kann ich sie ja nicht fragen.
09.01.2014 12:39:08
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

@Michael. es geht _nicht_ ums Kindergeld, sondern um den Kinderfreibetrag. Kleiner, aber feiner Unterschied.
09.01.2014 12:40:22
stips

stips

(34430 Beiträge)

Ich bin da kein Experte, aber ist der Kinderfreibetrag nicht immer dann möglich, wenn Kindergeld zusteht?
09.01.2014 13:11:30
stips

stips

(34430 Beiträge)

Oder anders gesagt: Nirgends steht was drüber, ob das Kind verheiratet sein darf. Es gibt die Einkommensgrenze und die gilt für beides. Warum sollte eine Heirat (ohne eigenes Einkommen) was ändern?
09.01.2014 13:17:09
Michael128

Michael128

(7786 Beiträge)

Den Unterschied kenne ich schon, aber da es im Anspruch keinen Unterschied gibt, wenn mir Kindergeld zusteht dann steht mir wahlweise alternativ auch der Kinderfreibetrag zur Verfügung, finde ich nicht das die Fragestellung damit unzureichend beantwortet war.

Siehe hierzu auch Günstigerprüfung beim FA
09.01.2014 13:56:02
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

"Nirgends steht was drüber, ob das Kind verheiratet sein darf."

Genau. Die springende Punkt ist aber der, dass ich gern eine Antwort von jemandem in so einer Situation hätte und nicht weitere Vermutungen oder Spekulationen. Lesen kann ich selber, die Frage ist nur, ob meine Interpretation des Gelesenen auch die richtige ist. Und da die Dame beim Finanzamt mir diese Frage nicht beantworten konnte oder wollte, bin ich leider gezwungen, andere Wege des Wissenserwerbs zu beschreiten.

Wenn alles so einfach zu beantworten wäre wie die Frage nach der Strickweise von linken Maschen, hätte ich nicht zu fragen brauchen.
09.01.2014 15:54:59
cocolino

Mitglied gelöscht

 

http://www.steuerlinks.de/sr-kinderverguenstigungen-fuer-verheiratete-kinder.html
"Der Anspruch der Eltern auf Kindergeld und Kinderfreibetrag endet grundsätzlich mit der Heirat des Kindes. Ausnahmsweise aber besteht der Anspruch weiter, wenn das Einkommen des Ehegatten so gering ist, dass Sie als Eltern Ihr Kind weiter finanziell unterstützen müssen, z. B. in einer Studentenehe."

Die Voraussetzungen für Kindergeld sind doch die gleichen wie für den Kinderfreibetrag, denn tatsächlich wird ja nur eines von beiden gewährt, wie Michael schon sagte, Stichwort Günstigerprüfung.
http://www.nettolohn.de/lexikon/kinderfreibetraege.html
09.01.2014 16:37:50
DieBuecherfresserin

DieBuecherfresserin

(29467 Beiträge)

Vielen Dank! Diese Links hatte ich leider nicht gefunden.

Somit bestätigen sich meine Vermutungen. *freu*
09.01.2014 16:41:08
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